Übernahmen: Frankreich kehrt seine Rechtsprechung zur Übertragung der Haftung von der übernommenen Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft um

03-12-2020 | < 1 Minute gelesen | Steuer- und Prüfungsbereitschaft

Die höchste gerichtliche Instanz in Frankreich, die „Cour de cassation“, hat entschieden, dass die übernehmende Gesellschaft für Handlungen, die von der übernommenen Gesellschaft vor Abschluss der Fusions- oder Übernahmeoperation begangen wurden, strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden kann.

Am 25. November 2020 erließ die „ Cour de cassation“ ein Urteil, das eine wichtige Umkehrung der Rechtsprechung zur Frage der Haftungsübertragung einer juristischen Person im Falle einer Fusion oder Übernahme eines Unternehmens durch ein anderes markiert. Daher kann der Erwerb eines Unternehmens nicht mehr als Todesfall einer juristischen Person im Sinne des Gesetzes gewertet werden.

Lesen Sie hier die Originalaussage .

Was sind die Auswirkungen?

Von nun an könnte der Erwerb eines Unternehmens rechtliche Verantwortlichkeiten für das erworbene Unternehmen mit sich bringen. Die übernehmende Gesellschaft kann alle bestehenden Abwehrmechanismen der übernommenen Gesellschaft übernehmen. Und was kann mächtiger sein als Informationen?

Heutzutage erfordern Fusionen und Übernahmen mehr denn je den Zugriff auf Daten und Dokumente aus unterschiedlichen Anwendungen. Das erwerbende Unternehmen wird die Einhaltung gewährleisten wollen, indem es Folgendes sicherstellt:

  • Ein vollständiger Zugriff auf die Altdaten , Dokumente und Berichte, die vom übernommenen Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften erstellt wurden.
  • Die extrahierten Daten müssen vollständig, konsistent und zuverlässig sein, um künftigen Steuer- und Prüfungspflichten nachzukommen. Die Informationen müssen ein konformes Steuerarchiv sein

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