22. Februar 2024
Das belgische Parlament hat bekannt gegeben, dass der Gesetzesentwurf für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Belgien veröffentlicht wurde. Das bedeutet, dass das Mandat ab dem 1. Januar 2026 anwendbar ist und angenommen werden kann. Obwohl eine Ausnahmeregelung der Europäischen Kommission (EU-Richtlinie Artikel 218 und 232) noch erforderlich ist, wird erwartet, dass sie im Einklang mit ViDA erscheinen wird.
PEPPOL-basierte elektronische Rechnungsstellung für Belgien
Die Strategie des Landes für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich umfasst zwei Stufen – 1) die auf PEPPOL basierende Struktur der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Steuerzahlern – 4-Ecken-Modell 2) erweitert um die Vorabklärung mit den Steuerbehörden (Continuous Transaction Control, CTC) – 5-Ecken-Modell.
Das 4-Ecken-Modell sieht zunächst keine direkte staatliche Berichterstattung vor. Im gegenseitigen Einvernehmen können jedoch auch andere Börsenplattformen genutzt werden, sofern sie den Anforderungen der EU entsprechen. Mit dem 5-Ecken-Modell strebt Belgien eine langfristige strategische Planung an, zu der auch eine zeitnahe elektronische Berichterstattung gehört, die den jährlichen Bericht über die Auflistung der Verkäufe ersetzt. Außerdem wird dies dazu beitragen, die Mehrwertsteuerlücke und die Differenz zwischen prognostizierter und eingenommener Steuer zu verringern. Nach Angaben der EU wird die jüngste belgische Mehrwertsteuerlücke für das Jahr 2023 auf rund 2,5 Mrd. € pro Jahr geschätzt.
Das Ziel der elektronischen B2B-Rechnungsstellung in Belgien
Belgien strebt in erster Linie eine Synchronisierung mit den Plänen der EU VAT in the Digital Age für das System der elektronischen Rechnungsstellung – EN 16931 – in der gesamten Region an, um Interoperabilität zu gewährleisten. Im Rahmen der Säule der digitalen Meldepflicht plant die EU eine verbindliche, strukturierte elektronische Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 2030 und später.
Die neue Regelung ist jedoch auf in Belgien ansässige Unternehmen, lokale Tochtergesellschaften ausländischer Organisationen und gebietsfremde Unternehmen beschränkt, die in Belgien mehrwertsteuerlich registriert sind und dort eine feste Niederlassung haben. Eine wichtige Neuerung in diesem Gesetzentwurf ist, dass gebietsfremde Unternehmen elektronische Rechnungen von ihren in Belgien ansässigen Lieferanten für alle inländischen Lieferungen akzeptieren müssen.
Wenn Sie mehr über die ViDA der EU wissen möchten oder Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung haben, können Sie sich hier mit unseren Experten in Verbindung setzen!
FAQs
Q1. Wer fällt in Belgien unter das E-Invoicing-Mandat?
Answer:
Alle belgischen Organisationen, die für die Mehrwertsteuer registriert sind, müssen ab dem 1. Januar 2026 eine strukturierte elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen verwenden. Unternehmen, die mit staatlichen Stellen zusammenarbeiten, sind jedoch seit dem 1. März 2024 verpflichtet, bei öffentlichen Aufträgen über 3 000 EUR elektronische Rechnungen zu stellen.
Q2. Welchen Nutzen hat die elektronische Rechnungsstellung in Belgien für die Unternehmen?
Answer:
Unternehmen können von der elektronischen Rechnungsstellung verschiedene Vorteile erwarten, wie z. B:
Kostensenkung: Geringerer Bedarf an papierbasierten Rechnungen, einschließlich Druck und Porto.
Automatisierung und Effizienz: Die elektronische Rechnungsstellung bietet eine Automatisierungsfunktion zur Steigerung der Effizienz und zur Verringerung manueller Fehler.
Verbesserter Cashflow: Kürzere Zahlungszyklen und ein besseres Liquiditätsmanagement sind die Folge.
Compliance und Sicherheit: Unternehmen können authentische, nachvollziehbare Rechnungen mit klaren Prüfpfaden erwarten.
Nachhaltigkeit: Durch die Verringerung des Papierverbrauchs trägt die elektronische Rechnungsstellung zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks bei.
Q3. Gibt es Ausnahmen von der Rechnungsstellungspflicht?
Answer:
Ja, es gibt bestimmte Einrichtungen, die von der belgischen Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich ausgenommen sind, darunter
- Steuerzahler, die unter die besondere Pauschalregelung fallen
- Steuerzahler, die in Konkurs gegangen sind
- Organisationen, die ausschließlich von der Mehrwertsteuer befreite Umsätze tätigen
- Steuerzahler, die nicht in Belgien ansässig sind, d.h. Unternehmen ohne ständige Niederlassung.
Q4. Was sind die Voraussetzungen dafür, dass eine Rechnung in Belgien als elektronische Rechnung gilt?
Answer:
Rechnungen in diesem Land müssen bestimmte Angaben enthalten, wie z.B.:
- Ausstellungs- und Transaktionsdaten
- Angaben zur Mehrwertsteuer
- Angaben zum Lieferanten und Käufer
- Beschreibung und Mengen der gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen
- Einheitspreise (falls zutreffend)
- Gesamtbruttobetrag
Q5. Warum stellt das Land auf die obligatorische elektronische Rechnungsstellung um?
Answer:
Belgien führt die elektronische Rechnungsstellung ein, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern, den Mehrwertsteuerbetrug einzudämmen, Finanzvorgänge zu rationalisieren, die Unternehmenseffizienz zu steigern und die digitale Transformation sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor zu erleichtern.
Q6. Gilt das E-Invoicing-Mandat für B2C-Transaktionen?
Answer:
Nein, die Verpflichtungen gelten nicht für Rechnungen, die an Privatpersonen (B2C) ausgestellt werden. Organisationen, die Privatkunden bedienen (E-Invoicing im B2B-Bereich), müssen jedoch in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten zu erhalten.
Q7. Welches Format ist für strukturierte elektronische Rechnungen erforderlich?
Answer:
Die elektronische Rechnungsstellung in Belgien muss der europäischen Norm EN16931 entsprechen. Das bedeutet, dass Unternehmen das PEPPOL BIS-Format für die Übermittlung von Rechnungen verwenden müssen. Beide Parteien können sich auf ein alternatives Format einigen, wenn es die Kriterien der EN16931 erfüllt und in eine konforme Rechnung umgewandelt werden kann.