Neue technische Spezifikationen für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Italien

19-12-2023 | < 1 Minute gelesen | Business to Government Compliance, Steuer- und Prüfungsbereitschaft

Author: Patchanok Kluabkaew, SAP Finance Lead.

  • Einführung einer neuen Kodierung für den Block „AltriDatiGestionali“ für landwirtschaftliche Erzeuger, die einer Sonderregelung unterliegen
  • Einführung einer Kontrolle zur Zurückweisung von Rechnungen mit ungültiger Absichtserklärung 00477
  • Die Angaben für die Verwendung der TD28 für Vorgänge von und nach nicht in Italien ansässigen Personen wurden aktualisiert.
  • Die Beschreibung der Länderkennung wurde in die persönlichen Daten des CedentePrestatore (Zedent-Kreditgeber) integriert.

Hier finden Sie die neuesten Informationen des italienischen Finanzministeriums (Agenzia delle entrate).

Zur Erinnerung: Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung wird für alle Steuerpflichtigen ab dem 1. Januar 2024 aktiviert. Alle übrigen Unternehmen mit einem Umsatz von nicht mehr als 25.000 € pro Jahr sind ab dem 1. Januar 2024 von der SdI-Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung betroffen.

Italien war das erste Land in der Union, das die elektronische Rechnungsstellung für B2B- und B2G-Transaktionen eingeführt hat, noch vor der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2014/55/EU, die den Empfang elektronischer Rechnungen für öffentliche Verwaltungen verbindlich vorschreibt.

  • Die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich ist seit 2014 (2015 für subzentrale Verwaltungen) obligatorisch.
  • Die elektronische Rechnungsstellung für B2B und B2C ist seit Januar 2019 Pflicht.

Die elektronische Rechnung ist für öffentliche Verwaltungen und Verwaltungen von Privatunternehmen nach dem Fattura PA-Modell (XML) obligatorisch.

Lesen Sie mehr über die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische.

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